sperrklausel

Freie Wähler begrüßen die Ver­fass­ungs­widrig­keit der Sperrklausel von 2,5 % bei den Gemeinde- und Kreis­tags­wahlen

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahl­rechts­gleich­heit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Ge­meinde­räte und Kreistage gilt. Dies mit überwiegend folgender Begründung:

„Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswertes, da Stimmen für solche Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5 %-Hürde scheiterten, ohne Einfluss auf die Sitzverteilung blieben.

Für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage sei diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt.

Berufe sich der Gesetzgeber aber zur Rechtfertigung einer Sperrklausel auf eine solche anderenfalls drohende Funktionsunfähigkeit, müsse er für die dann zu erstellende Prognose alle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht für die Einschätzung der Erforderlichkeit einer Sperrklausel relevanten Gesichtspunkte heranziehen und abwägen. Er dürfe sich nicht mit einer abstrakten, schematischen Beurteilung begnügen. Die Prognose müsse vielmehr nachvollziehbar begründet und auf tatsächliche Entwicklungen gerichtet sein, deren Eintritt der Gesetzgeber ohne die in Rede stehende Wahlrechtsbestimmung konkret erwartet. Eine durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen bedingte bloße Erschwerung der Meinungsbildung dürfe er nicht mit einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit gleichsetzen.

Diese bereits früher von der Verfassungsrechtsprechung in Bezug auf einfachgesetzliche Sperrklauseln formulierten Anforderungen würden auch für eine unmittelbar in der Landesverfassung geregelte Sperrklausel gelten. Ein spezifischer Spielraum des landesverfassungsändernden Gesetzgebers für Differenzierungen innerhalb der Wahlrechtsgleichheit bestehe nicht.“

Die FREIEN WÄHLER im Kreistag begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW mit der die von der SPD, CDU und GRÜNEN vollzogene Wiedereinführung einer Sperrklausel von 2,5 % bei der nächsten Kommunalwahl für die Gemeinde- und Kreistagswahlen aufgehoben wird.

Im Süden der Bundesrepublik gibt es seit Jahrzehnten keine Sperrklausel und die Kommunalparlamente sind alle handlungsfähig, obwohl dort auch zahlreiche Parteien und Wählervereinigungen vertreten sind. So ist es auch weder im Kreistag noch in den zehn kommunalen Parlamenten des Kreises, obwohl dort seit 2004 viele kleinere Parteien und Wählervereinigungen Einzug gefunden haben, nie zu Funktionsstörungen oder gar zur Funktionsunfähigkeit gekommen.

„Die kleinen Parteien und Wählervereinigungen arbeiten vielmehr konstruktiv an der Meinungsbildung mit und bringen mehr Ideen und Vielfalt in das politische Alltagsgeschäft.

Unfähigkeit im politischen Alltag kann man eher den großen Parteien vorwerfen, die oft lange Vorbereitungszeiten und Entscheidungswege brauchen und damit oft Entscheidungen in den Fachausschüssen blockieren oder verschieben, weil sie Beratungsbedarf anmelden. Hier sind die „Kleinen“ klar im Vorteil, weil sie schlanke Strukturen aufweisen und schnelle Entscheidungswege haben. SPD, CDU und GRÜNE haben jetzt hoffentlich verstanden, künftig nicht mehr mit unsinnigen Sperrklauseln unnötig viel Zeit und Geld zu verbrennen“ so Helmut Stalz, Kreisverbandsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaften.

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