Freie Wähler begrüßen die Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel von 2,5 % bei den Gemeinde- und Kreistagswahlen
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt. Dies mit überwiegend folgender Begründung: